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Stadtwerke Halver helfen Kunden bei Umsatzsteuererstattung
Gute Nachricht für Kunden der Stadtwerke Halver GmbH, die nach dem 12. August 2000 einen neuen Trinkwasserhausanschluss (Herstellung Hausanschluss und Baukostenzuschuss –BKZ-) haben legen lassen. Sie bekommen Geld zurück. Und zwar die Differenz zwischen dem ermäßigten Umsatzsteuersatz von sieben Prozent und dem Regelsteuersatz - bis 31. Dezember 2006 waren das 16 Prozent, seit 1. Januar 2007 sind es 19 Prozent. Bei einem durchschnittlichen Hausanschluss wird die Rückzahlung je nach Länge der verlegten Leitung etwa zwischen 150 und 400 Euro betragen. Voraussetzung hierfür ist, das ein unmittelbares Vertragsverhältnis mit der Stadtwerke Halver GmbH bestanden hat.

Zum Hintergrund: Auf Anweisung des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) war in 2000 der bis dahin für Hausanschlüsse geltende ermäßigte Steuersatz auf den Regelsteuersatz angehoben worden. Gegen diese Verwaltungspraxis hatte ein sächsisches Wasserversorgungsunternehmen erfolgreich geklagt. Der Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften und der Bundesfinanzhof hatten jüngst entschieden, das für das Legen von Wasserhausanschlüssen rückwirkend der ermäßigte Umsatzsteuersatz anzunehmen ist. Diese Auffassung hat jetzt das BMF in einem Anwendungsschreiben an die Obersten Finanzbehörden der Länder bestätigt.

Ein Rückzahlungsanspruch auf bereits gezahlte Steuern besteht nach Stadtwerke Auskunft nicht. Die Finanzbehörden haben aber einen Weg aufgezeigt, wie man als Versorgungsunternehmen dennoch die Verfahren neu abrechnen könne. Den wollen die Stadtwerke Halver im Interesse ihrer Kunden beschreiten. „Wir werden von uns aus initiativ und helfen unseren Kunden, das Geld vom Finanzamt zurückzuholen. Sie können ein Antragsformular, zur schnelleren Bearbeitung, nebst Kundenfragebogen anfordern bzw. von unserer Homepage (www.stadtwerke-halver.de) herunterladen. Wenn unsere Kunden dann diesen Antrag nebst aller erforderlichen Angaben und einer Kopie der ursprünglichen Rechnung eingereicht haben, werden wir unaufgefordert und schnellstmöglich die Höhe der Rückzahlung ermitteln und durch eine „Gutschrift“ dem Kunden mitteilen und unter der vorher angegebenen Kontoverbindung erstatten“, erläutert Stadtwerke-Geschäftsführer Michael Schmidt. „Wegen der Vielzahl der Fälle und des damit verbundenen Verwaltungsaufwandes, den wir zu betreiben haben, wird es einige Monate in Anspruch nehmen, bis wir alle dieser so genannten „Altfälle“ abgearbeitet haben“, bittet Schmidt um Verständnis.
Auch Kunden die Urlaubsbedingt nicht innerhalb der nächsten Tage diesen Antrag stellen können, haben noch die Möglichkeit bis zum 30.06.2010 ihren Anspruch per Antragsformular bei der Stadtwerke Halver GmbH einzureichen.

Ferner kann der Kunde auch per Mail, Fax oder Post die Antragsformulare anfordern. Kurze Mitteilung per E-Mail an: mail@stadtwerke-halver.de, oder Fax: 02353/2587 oder Post: Stadtwerke Halver GmbH, Elberfelder Straße 26, 58553 Halver, immer bitte mit dem Stichwort „Umsatzsteuererstattung für Hausanschlüsse“.

Darüber hinaus haben die Stadtwerke Halver GmbH Antworten zu häufig in diesem Zusammenhang gestellten Fragen auf ihrer Homepage (
www.stadtwerke-halver.de) unter der Rubrik „Formularcenter“ eingestellt.

Für telefonische Rückfragen stehen die Stadtwerke Halver GmbH unter 02353/9185-0 zur Verfügung.